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Links - Kommunen in Not
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Finanzausgleich
Als Finanzausgleich wird das im Grundgesetzes geregelte finanzverfassungsrechtliche Ordnungs- und Verteilungssystem, bezeichnet, das die Verteilung der Aufgaben und die finanziellen Beziehungen in Form von Ausgaben und Einnahmen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zum Inhalt hat. Die Politik der Bundesregierung und der sächsischen Landesregierung hat somit direkte Auswirkung, auf das was sich Städte leisten können oder nicht. Der kommunale Finanzausgleich ist in Deutschland verfassungsrechtlich verankert und sichert Städten und Gemeinden die finanziellen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung.
Freiwilligen Aufgaben
Als freiwilligen Aufgaben werden all jene Aufgaben bezeichnet, die eine Gemeinde im eigenen Ermessen durchführt, ohne dadurch durch ein Bundes- oder Landesgesetz verpflichtet zu sein. Die Kommunalaufsicht fordert bei angespannter Haushaltslage die Gemeinden regelmäßig auf, hier zu sparen um die Erfüllung der Pflichtaufgaben sicher zu stellen. Zu den freiwilligen Aufgaben zählen in der Regel Fragen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohls der Einwohner. (z.B. Gewerbeansiedlung, öffentlicher Personennahverkehrs, Krankenhäuser, Museen, Theater oder Sportstätten).
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Sie trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und ist deren wichtigste originäre Einnahmequelle.
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nach den Gemeindeordnungen erforderlich, wenn im Kommunalhaushalt die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. In diesem Konzept müssen die Maßnahmen und der Zeitpunkt bestimmt werden, zu dem Ausgaben und Einnahmen wieder ausgeglichen sind. Das Haushaltssicherungskonzept muss von der Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht) genehmigt werden.
Kommunalaufsicht
Das gesamte Handeln einer Kommune steht unter staatlicher Aufsicht des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Chemnitz). Die Kommunalaufsicht wird präventiv oder repressiv ausgeübt. Im Extremfall können so Entscheidungen des Stadtrates von Übergeordneter Ebene für Nichtig erklärt werden. Der Haushalt der Stadt Chemnitz bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. In diesem Zusammenhang wurde von der Stadt Chemnitz ein Haushaltssicherungskonzept verlangt.
Kommunale Selbstverwaltung
Kommunale Selbstverwaltung bezeichnet die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an die Kommunen oder Landkreise, um eine eigenverantwortliche Gestaltung der kommunalen Aufgaben vor Ort zu ermöglichen. Die Gemeindebürger wählen hierzu den Stadtrat und die Oberbürgermeisterin. Die kommunale Selbstverwaltung ist im Grundgesetz und in der Verfassung des Freistaates Sachsen geschützt. Die Zuständigkeit umfasst alle Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln. Allerdings wurden den Städten und Gemeinden auch zusätzliche Aufgaben übertragen. Insbesondere durch diese zusätzlichen Pflicht- und Auftragsangelegenheiten ohne ausreichende Kostendeckung durch die Bundesrepublik und den Freistaat Sachsen sind viele Städte finanziell handlungsunfähig geworden. Die eigentlich garantierte kommunale Selbstverwaltung ist damit faktisch nur noch eingeschränkt möglich.
Pflichtaufgaben
Als Pflichtaufgaben werden all jene Leistungen bezeichnet, zu denen die Stadt per Bundes- oder Landesgesetz verpflichtet ist. Sie Stadt hat keinen Ermessensspielraum ob sie diese Aufgaben erfüllt, kann jedoch in einigen Fällen darüber selbst entscheiden wie und in welcher weise sie die Aufgaben erfüllt. Pflichtaufgaben umfassen vor allem Aufgaben der staatlichen Verwaltung.
Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist – wie der Verwaltungshaushalt – Teil des kommunalen Haushaltsplanes. Er enthält alle vermögenswirksamen Einnahmen oder Ausgaben der Stadt. Vereinfacht gesagt beschreibt er das Vermögen und die Investitionen der Kommune (z.B. in Gebäude oder Straßen).
Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt ist – wie der Vermögenshaushalt – Teil des kommunalen Haushaltsplanes. Er umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht das Vermögen der Stadt betreffen. Dazu gehören jährlich wiederkehrende Einnahmen (Steuern, nicht der Finanzierung von Investitionen dienende Zuweisungen anderer öffentlicher Stellen, Gebühren) und die fortdauernden Ausgaben (Personal- und Sachkosten, Ausgaben für Kultur, Jugend Sport etc.).


Erster Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes der Chemnitzer Stadverwaltung