Kommunen in Not - Kampagne vom 31. Mai bis 4. Juni

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  • Warum sind Kommunen in finanzieller Not?

    Eine der Hauptursachen für die prekäre Lage der Kommunalfinanzen ist die Steuersenkungspolitik der letzten Bundesregierungen.

    Folgen sind eine gigantische Umverteilung von unten nach oben und Milliarden an Einnahmeverlusten für die öffentliche Hand. Durch die Steuergesetze der Bundesregierung werden die Kommunen im Zeitraum von 2009 bis 2013 bundesweit Mindereinnahmen von 19.846.000.000 Euro haben! Gleichzeitig steigen die Sozialausgaben der Kommunen aufgrund der schlechten Wirtschaftslage dramatisch an.

    Hinzu kommt, dass sich der Bund immer weiter aus der Finanzierung gesamtstaatlicher Aufgaben zurückzieht. Kosten der Unterkunft, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sowie Ausbau der Kindertagesbetreuung werden in wachsendem Maße durch die Kommunen allein finanziert.

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  • Die Lage in Chemnitz

    In Chemnitz konnte die Verschuldung in den letzten Jahren um 40 Millionen Euro abgebaut werden. Auch wenn dadurch die Rücklagen der Stadt aufgebraucht wurden, kann das Jahr 2010 noch einmal mit einem ausgeglichenen Haushalt enden. Gegenwärtig gibt es einen voraussichtlichen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt von über 7 Millionen Euro. Dies ist einerseits gesunkenen Einnahmen bei Steuern und Zinseinnahmen und andererseits gestiegenen Ausgaben bei Personalkosten, Jugendhilfe und Sozialumlage an das Land geschuldet.

    Ab 2011 droht für Chemnitz ein jährliches Defizit von durchschnittlich 57 Millionen Euro pro Jahr. Allein die Zuweisungen durch den Freistaat sinken 2011 um 22 Millionen Euro gegenüber diesem Jahr. Fallende Steuereinnahmen sind eine weitere Ursache.

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was ist ...?

Finanzausgleich

Als Finanzausgleich wird das im Grundgesetzes geregelte finanzverfassungsrechtliche Ordnungs- und Verteilungssystem, bezeichnet, das die Verteilung der Aufgaben und die finanziellen Beziehungen in Form von Ausgaben und Einnahmen zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zum Inhalt hat. Die Politik der Bundesregierung und der sächsischen Landesregierung hat somit direkte Auswirkung, auf das was sich Städte leisten können oder nicht. Der kommunale Finanzausgleich ist in Deutschland verfassungsrechtlich verankert und sichert Städten und Gemeinden die finanziellen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung.

Freiwilligen Aufgaben

Als freiwilligen Aufgaben werden all jene Aufgaben bezeichnet, die eine Gemeinde im eigenen Ermessen durchführt, ohne dadurch durch ein Bundes- oder Landesgesetz verpflichtet zu sein. Die Kommunalaufsicht fordert bei angespannter Haushaltslage die Gemeinden regelmäßig auf, hier zu sparen um die Erfüllung der Pflichtaufgaben sicher zu stellen. Zu den freiwilligen Aufgaben zählen in der Regel Fragen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohls der Einwohner. (z.B. Gewerbeansiedlung, öffentlicher Personennahverkehrs, Krankenhäuser, Museen, Theater oder Sportstätten).

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Sie trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und ist deren wichtigste originäre Einnahmequelle.

Haushaltssicherungskonzept

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nach den Gemeindeordnungen erforderlich, wenn im Kommunalhaushalt die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. In diesem Konzept müssen die Maßnahmen und der Zeitpunkt bestimmt werden, zu dem Ausgaben und Einnahmen wieder ausgeglichen sind. Das Haushaltssicherungskonzept muss von der Aufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht) genehmigt werden.

Kommunalaufsicht

Das gesamte Handeln einer Kommune steht unter staatlicher Aufsicht des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Chemnitz). Die Kommunalaufsicht wird präventiv oder repressiv ausgeübt. Im Extremfall können so Entscheidungen des Stadtrates von Übergeordneter Ebene für Nichtig erklärt werden. Der Haushalt der Stadt Chemnitz bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. In diesem Zusammenhang wurde von der Stadt Chemnitz ein Haushaltssicherungskonzept verlangt.

Kommunale Selbstverwaltung

Kommunale Selbstverwaltung bezeichnet die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an die Kommunen oder Landkreise, um eine eigenverantwortliche Gestaltung der kommunalen Aufgaben vor Ort zu ermöglichen. Die Gemeindebürger wählen hierzu den Stadtrat und die Oberbürgermeisterin. Die kommunale Selbstverwaltung ist im Grundgesetz und in der Verfassung des Freistaates Sachsen geschützt. Die Zuständigkeit umfasst alle Aufgaben, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln. Allerdings wurden den Städten und Gemeinden auch zusätzliche Aufgaben übertragen. Insbesondere durch diese zusätzlichen Pflicht- und Auftragsangelegenheiten ohne ausreichende Kostendeckung durch die Bundesrepublik und den Freistaat Sachsen sind viele Städte finanziell handlungsunfähig geworden. Die eigentlich garantierte kommunale Selbstverwaltung ist damit faktisch nur noch eingeschränkt möglich.

Pflichtaufgaben

Als Pflichtaufgaben werden all jene Leistungen bezeichnet, zu denen die Stadt per Bundes- oder Landesgesetz verpflichtet ist. Sie Stadt hat keinen Ermessensspielraum ob sie diese Aufgaben erfüllt, kann jedoch in einigen Fällen darüber selbst entscheiden wie und in welcher weise sie die Aufgaben erfüllt. Pflichtaufgaben umfassen vor allem Aufgaben der staatlichen Verwaltung.

Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt ist – wie der Verwaltungshaushalt – Teil des kommunalen Haushaltsplanes. Er enthält alle vermögenswirksamen Einnahmen oder Ausgaben der Stadt. Vereinfacht gesagt beschreibt er das Vermögen und die Investitionen der Kommune (z.B. in Gebäude oder Straßen).

Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt ist – wie der Vermögenshaushalt – Teil des kommunalen Haushaltsplanes. Er umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht das Vermögen der Stadt betreffen. Dazu gehören jährlich wiederkehrende Einnahmen (Steuern, nicht der Finanzierung von Investitionen dienende Zuweisungen anderer öffentlicher Stellen, Gebühren) und die fortdauernden Ausgaben (Personal- und Sachkosten, Ausgaben für Kultur, Jugend Sport etc.).

 

 

 

 

 

 

 

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